Vereinsgründung

Die Liebe zum Gesang sowie das Bedürfnis nach kulturellem Tun und Geselligkeit ließen 20 gleichgesinnten und sangesfrohen Männern den Entschluß reifen das deutsche Liedgut durch Chorgesang zu erhalten und zu pflegen. Am 23 Mai 1924 erfolgte die Gründung von „Sängerlust“ Hausen. Vereinslokal wurde der „Fränkische Hof“.
In den Vereinsstatuten wurden strenge Regeln festgelegt.
So waren Neuaufnahmen nur unter Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder möglich, wobei streng geachtet wurde, daß nur Personen mit unbescholtenem Rufe und Charakter zum Verein kamen.
Es war eine Aufnahmegebühr von 50 Pf. zu entrichten.
Der Monatsbeitrag betrug damals 20 Pfennige.
Wer aktiver Chorsänger werden wollte, musste vorher vom Dirigenten seine „Musikanlage“, Stimme und Gehör, überprüfen lassen.
Eine strenge Disziplin herrschte bei den Gesangsproben.
Pünktliches Erscheinen, Aufmerksamkeit und Befolgen der Anweisungen des Dirigenten waren selbstverständliche Forderungen für den Chorsänger.
Wer ohne triftigen Grund vor Beendigung der Singstunde das Probenlokal verließ, mußte eine Strafe von 20 Pf. bezahlen.
Blieb ein Sänger dreimal unentschuldigt einer Probe fern, so wurde er in den Stand der Passiven versetzt oder aus dem Verein ausgeschlossen.